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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Wittenberg e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist ausschließlich online über die Anmeldeportale auf den zugehörigen Fachunterteilungen möglich. Nur über das Onlineverfahren werden die Anmeldungen wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

Anmeldeadresse

DLRG Ortsgruppe Wittenberg e.V.
Dresdener Straße 156
06886 Lutherstadt Wittenberg

Telefonnummer: 03491 - 5059690
E-Mail: info(at)wittenberg.dlrg.de

Jede Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail beantwortet.

Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Nachweise zu den Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.

Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht in Kopie nachgewiesen, können diese zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter im Original vorgelegt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraus­setzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.

Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt nachstehendem Punkt "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" dieser Teilnahmebedingungen "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraus­setzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Teilnehmerbeitrag

Die in der Anmeldung zum Lehrgang genannten Möglichkeiten Zahlungsmöglichkeiten sind zu beachten. 

Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen durch die DLRG OG Wittenberg e.V.

Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnet, bei Rücktritt

  • bis zum Meldeschluss des Lehrgangs oder
  • mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests oder
  • bei Nachbesetzung der Lehrgangsplatzes durch die IGDM e.V.

Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 75 Prozent der Lehrgangsgebühr fällig.

Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss ab Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 Prozent der Lehrgangsgebühr fällig.

 

 bis Meldeschlussab Meldeschluss bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginnab Lehrgangsbeginn
Abmeldung mit Vorlage einer von uns anerkannten Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests oder Nachbesetzung durch den VeranstalterVerwaltungs-
gebühr:
10,00 €
Verwaltungs-
gebühr:
10,00 €
Verwaltungs-
gebühr:
10,00 €
schriftliche Abmeldung (ohne Attest oder ohne Nachbesetzung)Verwaltungs-
gebühr:
10,00 €
Storno-
gebühr:
75 % der Lehrgangsgebühr
Stornogebühr:
100 % der Lehrgangsgebühr
Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung  Stornogebühr:
100 % der Lehrgangsgebühr

Rücktrittsregelung im Überblick

Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

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